Hofer: „Virologisches Quartett“ für Verordnungs-Pfusch verantwortlich

Durch VfGH-Urteile drohen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe

Die heutigen Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zeigen deutlich, dass die schwarz-grüne Bundesregierung nicht in der Lage sei, Österreich sicher und rechtskonform durch die Coronakrise zu führen. Der VfGH hat bekanntlich entschieden, dass das verhängte Betretungsverbot für Geschäfte über 400 Quadratmeter gänzlich sowie die Verordnung für das Betretungsverbot von öffentlichen Orten teilweise rechtswidrig waren. FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer: „Wenn Ministerien nicht in der Lage sind, Verordnungen zu erlassen, die auch den Gesetzen entsprechen, ist das ein eindeutiges Zeichen dafür, dass die zuständigen Minister mit der Lage überfordert sind. Vor allem Gesundheitsminister Anschober hat hier bereits mehrmals gezeigt, dass er offenbar die Situation nicht im Griff hat. Ich erinnere nur an den legendären Oster-Erlass oder das Besuchsverbot in privaten Räumen, von dem es dann nach Wochen hieß, das hätte es ohnehin nie gegeben.“

Die Folgen der VfGH-Urteile könnten die Republik teuer zu stehen kommen, warnt Hofer. All jene Inhaber von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern könnten den Spruch der Höchstrichter zum Anlass nehmen, die Republik auf Schadenersatz zu klagen. Auch im privaten Bereich gilt es zu befürchten, dass sich damals abgestrafte Bürger nun ihr vielleicht zu Unrecht bezahltes Bußgeld wieder zurückholen. In Anbetracht der von Schwarz-Grün verursachten Rechtsunsicherheit fordert der FPÖ-Bundesparteiobmann einmal mehr eine Generalamnestie für alle Corona-Strafen: „Spätestens seit dem nicht geahndeten Bad des Kanzlers in der Menge im Kleinwalsertal ohne Babyelefanten-Abstand ist es mehr als angebracht, den Menschen in Österreich ihre Strafen zu erlassen.“

Für die Zukunft hofft Norbert Hofer, dass das „virologische Quartett“ seine Hausaufgaben besser macht. Bereits am Freitag tritt die aus Sicht der FPÖ nicht notwendige Maskenpflicht in Lebensmittelgeschäften, Post- und Bankfilialen wieder in Kraft. „Für die letzten, nun teilweise zerpflückten Verordnungen, hatten die Ministerien teilweise wochenlang Zeit – jetzt sind es nur wenige Tage. Das sind keine guten Vorzeichen“, hält Norbert Hofer abschließend fest.

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Fürst: VfGH nimmt Bürgern Grundrecht auf Eigentum und degradiert sie zu Bittstellern

Immer noch schauen zahlreiche Unternehmer komplett durch die Finger – Diesen gegenüber ist die Entscheidung nicht argumentierbar

Entsetzt zeigte sich heute die freiheitliche Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Epidemiegesetz: „Der VfGH beschneidet mit dieser Entscheidung massiv das Grundrecht unzähliger Unternehmer auf ihr Eigentum und degradiert sie zu Bittstellern bei Organisationen wie der Wirtschaftskammer oder der eigens aus der staatlichen Verantwortung ausgelagerten Corona-Finanzierungsagentur COFAG.“

Die Entscheidung sei ebenso naiv wie absurd, wenn der VfGH noch dazu darauf hinweise, dass es einen „gerichtlich durchsetzbaren Anspruch“ auf die vom Staat anstelle der Entschädigung gemäß Epidemiegesetz gewährten Leistungen geben müsse und die Auszahlung „in gleichheitskonformer Weise und nach sachlichen Kriterien“ erfolgen müsse. „Wer die letzten Monate medial verfolgt hat – und das ist auch Verfassungsrichtern zuzumuten – der weiß, dass genau das nicht der Fall ist, weil sämtliche Fonds und Pakete sich durch massive Intransparenz, schlampige und ungerechte Richtlinien und schwer durchsetzbare Ansprüche auszeichnen“, sagte Fürst und erinnerte beispielsweise an abgelehnte Anträge wegen abgelaufener Reisepässe und ähnliche Abstrusitäten.

Wenn es tatsächlich so gewesen wäre, dass das Maßnahmenpaket „eine im Wesentlichen gleiche Zielrichtung“ wie die Ansprüche gemäß Epidemiegesetz verfolgt hätte, dann wäre die Aushebelung gar nicht notwendig gewesen. „Tatsächlich ist aber so, dass es trotz unzähliger Propaganda-Konferenzen der Regierung immer noch zahlreiche Unternehmer gibt, die bis heute überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung haben und somit um die volle Leistung umfallen, die ihnen nach dem Epidemiegesetz zugestanden wäre. Ich sehe daher eine weitere Welle von Beschwerden auf den VfGH zukommen und kann mir nicht vorstellen, dass die Höchstrichter ihre heute publizierte Entscheidung gegenüber diesen Bürgern verteidigen können“, so Fürst.

Quelle: FPÖ, 23.07.2020

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