Quelle: verfassung-magazin.at, 2020; Dieses Magazin ist das Resultat einer privaten Initiative unabhängiger Journalist/innen und Designer/innen. Ihr Ziel: der österreichischen Verfassung jene Aufmerksamkeit zu verschaffen, die ihrer großen Wichtigkeit entspricht.
Quelle: Dr. Erich Machek, 1965, Cura Verlag; Nach zwölfjährigem Interregnum ist die Bundesverfas­sung Österreichs wieder in Kraft getreten. 14 Jahrgänge schritte’n 1945 zum erstenmal zur Wahlurne. Sie hatten in dunklen Tagen von Freiheit und Demokratie geträumt! Konnten sie sich auch ein Bild über die Methoden und die Technik der Demokratie machen? Die kaum noch erkämpfte Freiheit müßte gerade bei den
Jungen in Verruf geraten, wenn nicht vom Anfang an klargelegt wird, was das Ziel der Demokratie ist und wo ihre Grenzen liegen.
Verlieren wir bei der Erörterung der Begriffe „Freiheit“ und „Demokratie“, die heute von jedermann im Munde geführt werden, nicht den Boden unter den Füßen. Die politische Freiheit schrumpft in der Wirklichkeit der de­mokratischen Organisation zu einer Unterordnung unter einen Majoritätsbeschluß zusammen, die Volksherrschaft erschöpft sich in dem nicht zu oft zur Ausübung kommen­den Wahlrecht der Staatsbürger, die die tatsächliche Herr­schaftsgewalt den von ihnen gewählten Vertretern über­lassen müssen. Da diese Volksvertreter aber keine bin­denden Weisungen ihrer Wähler zu befolgen haben, ist der Vertretungskörper vom Volke rechtlich unabhängig. Um so größere Bedeutung kommt daher der fest normier­ten Bindung an die Verfassung zu. Diese Feststellungen bedeuten durchaus keine Kritik am Parlamentarismus, der zweifellos die heute einzig mögliche Form der modernen Demokratie ist. Der Parla­mentarismus ist „das notwendige Kompromiß zwischen der primitivierenden Idee der politischen Freiheit und dem Prinzip differenzierender Arbeitsteilung“