Einstieg bei Heineken Bill Gates ist jetzt auch Bierbrauer

Für übermässigen Alkoholkonsum war Bill Gates bislang nicht bekannt. Trotzdem hat sich der Microsoft-Gründer vor kurzem beim Bier-Giganten Heineken eingekauft.

Er gilt als grosser Denker und Gesundheitsapostel, aber sicher nicht als Biertrinker: Bill Gates (67). Trotzdem hat der Microsoft-Gründer kürzlich knapp vier Prozent an der Brauerei Heineken – der zweitgrössten der Welt – erworben. Dafür bezahlt er rund 900 Millionen Franken, wie verschiedene Medien berichten.

Den Einstieg von Gates ins Biergeschäft ermöglicht hat die mexikanische Brauerei Femsa, die ihre Anteile an Heineken verkaufen wollte. Der niederländische Bier-Gigant ist auch in der Schweiz gut vertreten, besitzt hierzulande die Traditionsmarken Eichhof, Calanda, Haldengut und Ziegelhof.

Mal ein Light-Bier

Welche Pläne Gates mit der Brauerei hat, ist unklar. Bislang hatte der Amerikaner mit dem Gerstensaft wenig am Hut. Auf die Frage, was sein Lieblingsbier sei, gab Gates 2018 in einer Onlinediskussion folgende Antwort: «Ich bin kein grosser Biertrinker.» Er greife nur ab und zu bei Baseballspielen zu einem Light-Bier, «um mit den anderen Biertrinkern mitzuhalten», so das Nachrichten-Portal Business Insider.

Weder Gates noch seine Stiftung, die Bill & Melinda Gates Foundation, haben bislang auf Fragen nach dem bierseeligen Investment geantwortet. Noch im letzten Jahr hatte die Stiftung gar eine Studie finanziert, die die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums genauer unter die Lupe nahm. Fazit: Die Staaten müssten mehr gegen die erheblichen Gesundheitsrisiken durch Alkohol tun – gerade bei jungen Menschen. (koh)

Quelle: https://www.blick.ch/wirtschaft/einstieg-bei-heineken-bill-gates-ist-jetzt-auch-bierbrauer-id18344468.html; 02.2023

Einer Finanziert und macht gewinne. Und der andere führt es durch. 
 
Quelle: https://t.me/GHZFriedrichMaik über Telegram, 21.06.2022
Quelle: Telegram, Kla.tv, 08.06.2022

Irre: Immunität vor Strafverfolgung für Bill Gates und GAVI in der Schweiz

Die internationale Impf-Allianz GAVI und ihre Vertreter, wie beispielsweise Impf-Fanatiker Bill Gates, genießen in der Schweiz Immunität vor Strafverfolgung und Verhaftung. Mitglieder werden wie Diplomaten, Liegenschaften wie die von Botschaften behandelt und die Allianz ist von Steuern befreit. Grund: Seit 2009 besteht ein Vertrag mit dem Bundesrat, der dies regelt. Warum ist eine Organisation, die sich mit der „Impfung der Welt“ im Auftrag von Bill Gates beschäftigt, vor Strafverfolgung geschützt?

  • Die Impfallianz GAVI und ihre Ziele
  • 750 Millionen Dollar von Gates-Stiftung für GAVI
  • Vereinbarung mit Bundesrat entzieht GAVI der Gerichtsbarkeit in der Schweiz – eigenes, privates Schiedsgericht
  • GAVI, deren Vertreter und Mitarbeiter genießen Immunität vor Strafverfolgung
  • Behördlicher Zugriff in Gebäuden und auf Grundstücken der GAVI ausgeschlossen
  • Beschlagnahmung von Besitztümern/Vermögenswerten der GAVI ausgeschlossen
  • GAVI von Steuern weitgehend befreit
  • Gates hat auch in WHO Sonderstatus – Rechte wie Staaten

Von Christoph Uhlmann

Die globale Impf-Allianz und Bill Gates

Mitglieder der Impfallianz GAVI sind Regierungen verschiedener Länder, die WHO, UNICEF, die Weltbank, einige NGOs, verschiedene Impfstoffhersteller, Gesundheits- und Forschungseinrichtungen sowie die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung und andere private Geldgeber. GAVI wurde im Jänner 2000 mit dem Ziel gegründet, Entwicklungsländer mit Impfstoffen zu versorgen.

750 Gates-Millionen, um sie alle zu impfen

Als „Startkapital“ wurden 750 Millionen Dollar von der Gates-Stiftung zur Verfügung gestellt. Die öffentlich-private Partnerschaft hat ihren Sitz in Genf und besitzt den Status einer Stiftung in der Schweiz. Neben der teilweisen Immunität und der Zusicherung diplomatischer Behandlung, ist die Allianz in der Schweiz auch noch von Steuern weitestgehend befreit. GAVI ist mit seinen Partnern für die Impfung von 760 Millionen Kindern maßgeblich verantwortlich. Das Ziel der GAVI: „Jedes Kind mit Impfungen erreichen“.

Immunität vor Strafverfolgung

Am 23. Juni 2009 wurde zwischen dem Schweizer Bundesrat und der GAVI (Global Alliance for Vaccines and Immunization) ein Abkommen über den rechtlichen Status der Impf-Allianz vereinbart. Dieses trat rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Darin heißt es:

„Im Rahmen ihrer Tätigkeit genießt GAVI Alliance Immunität von der Gerichts­barkeit und der Vollstreckung, außer:

  • wenn diese Befreiung im Einzelfall vom Exekutivdirektor oder durch die von ihm bezeichnete Person ausdrücklich aufgehoben worden ist;
  • im Falle einer gegen GAVI Alliance angestrengten zivilrechtlichen Haftungs­klage wegen eines Schadens, der durch ein GAVI Alliance gehö­rendes oder auf ihre Rechnung betriebenes Kraftfahrzeug verursacht wurde;
  • im Falle einer durch richterlichen Entscheid angeordneten Beschlagnahme von Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen, welche GAVI Alliance einem ihrer Beamten schuldet;
  • im Falle einer Widerklage, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer von GAVI Alliance erhobenen Hauptklage steht; und
  • im Falle der Vollstreckung einer schiedsrichterlichen Entscheidung, welche in Anwendung von Artikel 29 dieses Abkommens gefällt wurde.“

Privates Schiedsgericht – keine externe Kontrolle

Besagter Artikel 29 der Vereinbarung regelt die Unterwerfung der GAVI unter ein privates Schiedsgericht. Bei einem Verfahren bestimmen der Bundesrat und die GAVI jeweils ein Mitglied des Schiedsgerichtes. Diese „Mitglieder wählen in gegenseitigem Einvernehmen das dritte Mitglied, welches das Schiedsgericht präsidieren wird.“ Weiters ist festgeschrieben, dass dieses Schiedsgericht sein Verfahren selbst festlegt und die Entscheidung „für die Konfliktparteien bindend und definitiv“ sind. Eine externe Kontrolle ist offensichtlich nicht vorgesehen. Diese Vereinbarung gilt auch für Personen, welche die Impf-Allianz vertreten, also beispielsweise Bill Gates. Auch er ist dem Zugriff der Behörden entzogen.

Skurril: GAVI nur bei Kfz-Schäden haftbar

„Unter Vorbehalt von Artikel 20 des vorliegenden Abkommens geniessen (sic!) der Exekutivdirektor oder, wenn er verhindert ist, sein Stellvertreter und die hohen Beamten die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen, die diplomatischen Ver­tretern gemäss (sic!) Völkerrecht und internationalen Gepflogenheiten eingeräumt werden.“ Ähnlich ist das auch für Mitglieder des Stiftungsrates, Beamte und andere handelnde Personen der GAVI geregelt. Ausgenommen von diesem Artikel 20 sind einzig Kfz-Haftungsfälle und Übertretungen der Straßenverkehrsvorschriften.

Kein behördlicher Zugriff auf Gebäude, Grundstücke und Vermögen

Auch die Gebäude, in denen die GAVI agiert, sind vor einem Zugriff durch die Behörden geschützt, wie in Artikel 3 geregelt wird. Ein Schutz, den sonst nur Botschaftsgebäude genießen.

„Die Gebäude oder Gebäudeteile und das anliegende Gelände, die von GAVI Alliance für ihre eigenen Zwecke benützt werden, sind ungeachtet der herrschenden Eigentumsverhältnisse unverletzbar. Kein Vertreter schweizerischer Behörden darf sie ohne ausdrückliche Zustimmung des Exekutivdirektors von GAVI Alliance oder der von ihm bezeichneten Person betreten. Die Archive von GAVI Alliance und alle ihr gehörenden oder in ihrem Besitz befindlichen Dokumente und Datenträger ganz allgemein sind jederzeit und überall unverletzbar.“

Eine behördliche Vollstreckung in Immobilien der GAVI ist so gut wie ausgeschlossen. Ebenso ein Zugriff auf Vermögenswerte der Organisation.

„Die Gebäude oder Gebäudeteile, das anliegende Gelände sowie die Vermögens­werte, die sich im Eigentum von GAVI Alliance befinden oder von ihr zu ihren Zwecken benutzt werden, sind unabhängig von ihrem Standort und ihrem Besitzer befreit von:

  • jeglicher Form von Requisition, Beschlagnahme oder Enteignung;
  • jeglicher Form von Zwangsvollstreckung, anderen behördlichen Zwangsmass­nahmen (sic!) oder Massnahmen (sic!), die einem Urteil vorausgehen, mit Ausnahme der in Absatz 1 vorgesehenen Fälle.“

GAVI auch von Steuern befreit

Im Artikel 21 der Vereinbarung ist dann noch die weitestgehende Steuerfreiheit für GAVI in der Schweiz festgeschrieben: „Die in diesem Abkommen vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten werden nicht eingeräumt, um den davon Begünstigten persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie werden einzig und allein gewährt, um die freie Abwicklung der Tätigkeit der GAVI Alliance und die volle Unabhängigkeit ihrer Beamten im Rahmen ihrer Tätigkeit für GAVI Alliance unter allen Umständen zu gewährleisten.“

Gates hat bei WHO Status wie ein Staat

Man muss sich ernsthaft fragen, warum eine Organisation, die sich ein so „menschenfreundliches Ziel“ gesetzt hat, in dieser Art vor Strafverfolgung und mehr oder weniger jedem Zugriff durch die Behörden geschützt wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Bill Gates auch einen Sonderstatus bei der WHO genießt. Seit 2017 ist er im Exekutivrat der WHO den Staaten gleichgesetzt! Also ein Mann hat das gleiche Gewicht wie ein ganzer Staat! Das berichtete eine Whistleblowerin im Corona-Ausschuss im März 2021. Warum man Bill Gates als heimlichen WHO-Chef ansehen kann, darüber hat Wochenblick hier berichtet.

https://www.wochenblick.at/corona/irre-immunitaet-vor-strafverfolgung-fuer-bill-gates-und-gavi-in-der-schweiz/

Quelle: wochenblick.at, 21.10.2021