Jeder Kunde bekommt einen neuen digitalen Stromzähler. Wenn ein Kunde die Vorteile eines intelligenten Messgerätes (Smart Meter) nicht nutzen möchte, kann er die Opt-Out Möglichkeit (siehe § 83 Abs. 1 ElWOG) wählen. Im Opt-Out Fall speichert und überträgt der digitale Zähler nur die für die Jahresabrechnung notwendigen Daten.
Quelle: Wels Strom