Europarat untersagt Diskriminierung von Ungeimpften
In seiner Resolution 2361 (2021) hat der Europarat am 27. Januar 2021 zahlreiche Vorgaben für die Impfstrategie in Europa verabschiedet.
Darunter finden sich verschiedene organisatorische Formulierungen und Forderungen. Allerdings auch Passagen, die das aktuelle pharmako-politische Lobbynetzwerk weiterhin in zentraler Position halten. Insbesondere die unheilige Allianz der Impflobby-Organisation GAVI, der privaten Marketingorganisation WHO und der „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (CEPI) sind unabhängigen Experten ein Dorn im Auge – sind sie doch die maßgeblichen Pandemie-Treiber und Profiteure der inszenierten Katastrophe. Die Impfpromotoren werden im übrigen unter anderem allesamt auch von der Bill & Melinda Gates Foundation finanziert.
So heißt es unter Punkt 5 der Resolution: „Unter der gemeinsamen Leitung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Vaccine Alliance (Gavi) und der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) zieht die Initiative Mittel aus den Unterzeichnerländern ab, um die Forschung, Entwicklung und Herstellung einer breiten Palette von Covid-19-Impfstoffen zu unterstützen und deren Preise auszuhandeln.“ Die privaten Organisationen, die Instrumente der Impfprofiteure sind, erhalten auf diese Weise den unmittelbaren Zugriff auf die Mittel der Mitgliedsländer. Dass mit den Erfahrungen aus 2009 hier keine offiziellen Einheiten der europäischen Staaten die Koordination in die Hand nehmen, ist fragwürdig und öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Die Resolution fordert zugleich Sorgfalt bei der Entwicklung der Impfstoffe, der Kontrolle des Einsatzes, der Einhaltung von Sicherheitsstandards und dies auch im Hinblick auf Langzeitwirkungen. Sicher besonders wichtig ist in der von Lobby-Aktivitäten getragenen Pandemie der Punkt 7.1.6 (s.u.), der auf die notwendige Kontrolle von Insidergeschäften der beteiligten Pharmaunternehmen hinweist. Die Pandemie ist schon heute das größte Pharmageschäft aller Zeiten – und es hat den Anschein, als hätten die Pharmakonzerne und ihre Anleger ihre Karten noch lange nicht ausgespielt. Der Hunger nach noch mehr Geld ist groß. Zu den Qualitätssicherungsanforderungen schreibt der Europarat:
„Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dringend auf:
7.1 im Hinblick auf die Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen
7.1.1 sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Studien durchgeführt werden, die solide und auf ethische Weise in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164, Oviedo-Konvention) und dessen Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung (SEV Nr. 195) durchgeführt werden und die schrittweise auch Kinder, schwangere Frauen und stillende Mütter einschließen;
7.1.2 sicherstellen, daß die für die Beurteilung und Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zuständigen Stellen unabhängig und vor politischem Druck geschützt sind;
7.1.3 sicherstellen, dass die relevanten Mindeststandards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Impfstoffen eingehalten werden;
7.1.4 wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung in der Bevölkerung einführen, auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen;
7.1.5 unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen;
7.1.6 ein besonderes Augenmerk auf mögliche Insidergeschäfte von Führungskräften in der Pharmaindustrie oder auf Pharmaunternehmen zu richten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern, indem die Empfehlungen der Resolution 2071 (2015) „Öffentliche Gesundheit und die Interessen der Pharmaindustrie: Wie kann der Vorrang der Interessen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden?“
Darüber hinaus enthalten die Vorgaben der Europarates aber auch die dringliche Aufforderung zur Unterlassung jeglicher Diskriminierung von Ungeimpften:
7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte;
7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er möglicherweise gesundheitliche Risiken hat oder sich nicht impfen lassen möchte;
https://pace.coe.int/en/files/29004/html
Diese klare Positionierung des Europarates ist eine schallende Ohrfeige für die zahlreichen Regierungsmitglieder in Europa, die mit repressiven Maßnahmen einen mittelbaren Impfzwang errichten wollen oder dies bereits getan haben. Jens Spahn hat den mittelbaren Impfzwang bereits vor der „Corona-Inszenierung“ in das Infektionsschutzgesetz schreiben lassen – auch wenn er öffentlich immer behauptet, die Impfung sei „freiwillig“. Darüber berichteten wir hier.
Auch die Maßnahmen, welche das ID2020-Projekt von Bill Gates und den anderen „Philanthropen“ befördern sollen, müssen in diesem Licht gesehen werden:
Impfnachweise als Berufsvoraussetzungen, Zutrittsvoraussetzungen, als Voraussetzung für Reisen, Ausbildung, Bildung und Kulturaktivitäten sind Diskriminierungen mit dem Ziel, das globale Impfgeschäft anzufeuern. Der Europarat setzt hier eindeutig auf die Freiwilligkeit zur Impfung und die Nichtdiskriminierung der Nichtgeimpften.
Anmerkung der Redaktion:
Der Hinweis auf die Bill & Melinda Gates Foundation unterstellt nicht, dass diese steuerbegünstigte Investitionsgesellschaft in Stiftungsform den Ausbruch der Pandemie verursacht hat. Wir weisen darauf hin, dass die Familie Gates gemeinsam mit anderen Milliardären durch ihre gestaltenden Förderungen unmittelbaren Einfluss auf die Impfkampagnen in der Welt haben. Und da Gates und seine „philanthropischen“ Freunde massiv in allen Impfstoffherstellern investiert sind, ist ein Return on Invest Teil des gestaltenden Engagements der „Menschenfreundes“.
Die Resolution des Europarates 2361 (2021)
Quelle: Presse Team Austria, 27.01.2021