Quelle: Telegram, 01.2023

Diesel-Fahrverbot in München ab Februar 2023

Hunderttausende Autofahrer betroffen

Die Katastrophen-Allianz aus SPD, Grünen und Umweltverbänden hat es wieder einmal geschafft, im Zuge des Klimawahns das nächste völlig sinnlose, aktionistische Willkür-Verbot zu erzwingen, das den Bürgern völlig entbehrliche Schikanen und Belastungen auferlegt: Mit rot-grüner Mehrheit beschloss der Münchner Stadtrat ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit der verbreiteten Abgasnorm Euro-4 auf dem kompletten Mittleren Ring ab Februar 2023.

Mit der autoritären Verbotsentscheidung sollen die angeblich seit Jahren zu hohen Stickstoffdioxid-Werte reduziert werden, die an vier Stellen in der Stadt nicht den EU-Vorschriften entsprechen. Sollte das Euro-4-Norm-Verbot hierzu nicht ausreichen, wovon auszugehen ist, werden ab Oktober nächsten Jahres auch noch Euro-5-Diesel verbannt. Davon wären dann rund 140.000 Autofahrer betroffen. Ausnahmen solle es für Lieferverkehr, Anwohner oder medizinische Notfälle geben.

Sollte das von der EU-Bürokratie dekretierte Willkürziel allerdings nicht erreicht werden, entfallen auch noch sämtliche erwähnten Ausnahmeregelungen. Was hier einmal wieder im vermeintlichen Interesse der “Gesundheit” der Bürger in Bayerns Landeshauptstadt daherkommt, ist in Wahrheit das neueste Machwerk von fanatischen Autofeinden und Verbotsfanatikern: Es handelt sich nämlich um das Resultat einer Klage des berüchtigten Abmahnvereins  “Deutsche Umwelthilfe” (DUH), der bereits in etlichen deutschen Städten zum Leidwesen von Berufspendlern und Anwohnern Fahrverbote durchgesetzt hatte.

Feigenblatt “Volksgesundheit” als üblicher Vorwand

Wie immer berufen sich die Protagonisten der Verbots-Manie auf die Volksgesundheit. Auch der Grünen-Stadtrat Florian Roth warnte, ohne das Verbot drohten der Stadt Strafzahlungen von „einer Million Euro täglich“. Man wolle „Schaden von der Stadt abwenden“, behauptete er weiter. Es wäre allerdings das erste Mal, dass die Grünen irgendwo zur Schadensbegrenzung beigetragen hätten.

CSU und FDP, grundsätzlich zwar ebenfalls bestrebt, die EU-Richtlinie zu erfüllen, bezeichneten das Verbot als „halbgar“ und sagten, es sei „nicht zu kontrollieren“. CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl erklärte: „Die bisherigen Maßnahmen haben sehr gut funktioniert.“ Ein Fahrverbot sei eine viel zu drastische Maßnahme. „Sie schütten das Kind mit dem Bade aus“, kritisierte er an die Adresse der linksgrünen Ratsmehrheit gerichtet. FDP-Stadtrat Fritz Roth warf Rot-Grün vor: „Wir überschreiten an vier Messstellen den Grenzwert, und Sie überziehen die ganze Stadt mit einem Fahrverbot. Sie sollten aufpassen, dass die Verkehrswende nicht zu einer Verbotswende wird.“ Es sei „höchste Zeit für eine Vernunftwende.“

“Vernunftwende” weiter Fehlanzeige

Diese jedoch ist in Deutschland – wie auf mittlerweile allen politischen Ebenen von Kommunen über Länder bis zum Bund – nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Was der Münchner Dieselfahrverbots-Irrsinn für Betroffene bedeutet, darauf wiesen mehrere entsetzte und vor Wut schier ohnmächtige Handwerker, die vor dem Rathaus der Stadt demonstrierten.

Gegenüber “Bild” erklärte etwa der Elektriker Klaus Ahlstich: „Ich würde keine Aufträge mehr in der Innenstadt annehmen“ und müsste daher zwei Angestellte entlassen. Und die Glaserin Elke Schuhmann sagte:  „Neue Autos sind finanziell nicht machbar. Die alten haben Sonderaufbauten. Die können wir nicht einfach verkaufen.“ Sie rechnet mit teuren Sondergenehmigungen, „die uns belasten wie die Parkausweise, die von 200 auf fast 800 Euro gestiegen sind.“

Handwerker und Automobilverbände sind entsetzt

Auch Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs “Mobil in Deutschland”, kritisierte„140.000 Autobesitzern wird quasi die Nutzung ihres Eigentums versagt. Von heute auf morgen. Diesel-Fahrverbote sind unverhältnismäßig und nicht sozial verträglich. Ein Milliardenschaden für viele Menschen in München und Umgebung.“ Er kündigte an, dass sein Verband Klagen gegen das Dieselverbot unterstützen werde. „In Berlin musste die Stadtverwaltung nach Klagen die Fahrverbote auf großen Straßen wieder zurücknehmen“, erläuterte er. 

Wie auch immer die juristische Prüfung am Ende ausfallen wird: Tatsache ist, dass nun also auch in München Privatleute, Gewerbetreibende und Berufspendler mit völlig sinnlosen Schikanen traktiert werden, welche sie Unsummen an Zeit, Geld und Nerven kosten werden – und das auf Jahre hinaus. Zu all den anderen politischen Verunmöglichenden von bzw. Breitseiten gegen mittelständische Leistungsträger – von explodierenden Energiekosten bis zu einer beispiellosen Abgabenlast – kommt nun auch noch die willkürliche Beschneidung ihrer Mobilität. Man wundert und fragt sich, wie lange die davon negativ Betroffenen sich all dies noch geben werden.

Quelle: wochenblick.at, 11.2022; https://www.wochenblick.at/allgemein/diesel-fahrverbot-in-muenchen-ab-februar-2023/

Quelle: report24, 09.2022

Gfrörlis müssen im Ernstfall bibbern Heiz-Sündern droht der Knast

Im Ernstfall gilt: weniger heizen. Und Energiesünder müssen zittern. Bei Verstössen gegen die Gasverordnung drohen Freiheits- und Geldstrafen.

Ruedi Studer

Hat es im Winter zu wenig Gas, will der Bund hart durchgreifen. In mit Gas beheizten Gebäuden dürften die Innenräume höchstens auf 19 Grad gebracht werden. Warmwasser dürfte nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte wären verboten. Saunas und Schwimmbecken müssten kalt bleiben.

Doch es kommt noch dicker: Wer gegen die Vorgaben verstösst, dem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei vorsätzlichem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich. Selbst bei fahrlässigen Verstössen gegen die Massnahmen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar.

Das sieht das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung vor, auf das das Wirtschaftsdepartement (WBF) in einem amtlichen Dokument explizit verweist.

Vergehen oder sogar Verbrechen

«Verstösse gegen das Landesversorgungsgesetz sind stets Vergehen oder punktuell sogar Verbrechen und sind von Amtes wegen durch die Kantone zu verfolgen», erklärt WBF-Sprecher Markus Spörndli. Das Gesetz biete damit «keine Basis für Ordnungsbussen».

Geldstrafen müssten aber nicht zwingend höher sein als Bussen und könnten per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft behandelt werden, sagt Spörndli. So liegt der Tagessatz bei Geldstrafen in der Regel bei mindestens 30 Franken und maximal 3000 Franken. «Die Anzahl Tagessätze bestimmt sich nach dem Verschulden», so Spörndli weiter. Und die Höhe des Tagessatzes werde nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterschaft bestimmt.

Will heissen: Wer den Thermostat versehentlich mal falsch eingestellt hat, kommt glimpflicher davon als jemand, der sein Schwimmbecken absichtlich auf 25 Grad heizt. Noch deftiger dürfte die Strafe für ein Unternehmen ausfallen, das sein Gaskontingent absichtlich überzieht. Denn auch die Kontingentierungsverordnung unterliegt den Strafbestimmungen.

Punktuelle Kontrollen möglich

Eine breit angelegte Jagd auf Energiesünder soll es aber nicht geben. «Wir sind kein Polizeistaat», sagte SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (62) letzten Mittwoch an der bundesrätlichen Medienkonferenz. «Die Polizei geht nicht bei jedem vorbei – es kann aber punktuelle Kontrollen geben», so Parmelin. Es gebe ja auch in anderen Bereichen Vorgaben, die nicht ständig kontrolliert würden.

«Die Verordnungsentwürfe basieren in erster Linie darauf, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an Gesetze hält», betont Spörndli.

Aber eben, Kontrollen sind nicht ausgeschlossen – etwa, wenn man von einem verärgerten Nachbarn oder einem übereifrigen Quartiersheriff verpfiffen wird. Ein Gfrörli, der auf 20 statt 19 Grad heizt, muss mit einer Strafe rechnen. Das bestätigt auch Spörndli – zumindest, «wenn das Vergehen gemeldet und kontrolliert würde und in der Folge auch bewiesen werden könnte».

Kontrollen im Graubereich

Der Bund ist sich aber durchaus bewusst, dass er sich in einem Graubereich bewegt. Schon alleine die Frage, ob am richtigen Ort gemessen würde – an einer Aussenwand ist es tendenziell kühler als an einer Innenwand –, könnte die Gerichte beschäftigen.

Quelle: Blick.ch, 09.2022;